Habt Ihr schon die Uhren umgestellt? Seit dem 28.10.2012 ist es wieder soweit. Die Uhren wurden von der Sommer- auf die Winterzeit umgestellt. Das bedeutet das der Zeiger von 3 Uhr auf 2 Uhr wandert. Die Nacht ist für euch also eine Stunde länger als gewöhnlich und es ist jetzt früh heller und abends dunkler als gewöhnlich.. Für alle die Ausschlafen und Feiern bedeutet das gutes. Ihr habt alle eine Stunde länger Zeit. Für uns als „arbeitende“ bedeutet das eine Stunde kürzer Schlafen und dann mit der Aufkleber – Produktion beginnen. Auch die Mitarbeiter eines Pflegedienst ´s müssen eher aus dem Bett.
Wer hat sich diesen Unfug jetzt nu ausgedacht? Die neue Regelung geht auf das Jahr 2001 zurück und ist der der Verordnung vom 12.07.2011, veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil 1 Nr. 35:
Für alle die wissen möchten was diese genau beinhaltet – ihr findet die Verordnung am Ende des Eintrages.
Die damalige Zeitumstellung wurde ursprünglich eingeführt um durch bessere Nutzung des Tageslichts Energie sparen zu können. Angesichts der immer mehr steigenden Energiekosten eigentlich eine gute Sache. Ein weiterer Grund war die Anpassung aufgrund der Nachbarländer, die die Zeitumstellung schon vorher einführten. Die Umstellung ist allerdings bis heute vieldiskutiert und auch kritisiert. Man spart zwar abends Licht, verbraucht diese Energie dann aber beim früheren Heizen. Auch negative Auswirkungen auf den Organismus sind nicht ausgeschlossen und so haben viele Menschen während der Zeitumstellung zu kämpfen.
Eine Studie hat auch herausgefunden das am darauffolgenden Montagmorgen mehr Verkehrsunfälle zu verzeichnen sind als an gewöhnlichen Montagmorgen.
Letztendlich bleibt die Zeitumstellung weiterhin ein Thema über das man Diskutieren kann. Jetzt jedenfalls haben wir Winterzeit und die nächste Umstellung erfolgt am Sonntag, den 31.03.2013 um 2 Uhr.
In diesem Sinne kommt alle gut über die Zeitumstellung
Verordnung vom 12.07.2001 , veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35:
Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
§ 1
Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.
§ 2
(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.
§ 3
Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 200